Seit 1976 ist für den Einzug der Rundfunkgebühren die GEZ zuständig. Als Basis dient dafür der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. In diesem sind unter anderem festgelegt, für welche Geräte eine Gebührenpflicht besteht, welche Ausnahmeregelungen existieren und wann die Ansprüche verjähren.
Regelmäßige Anpassungen dieses Vertrags sorgen gerne mal für Unmut unter den Gebührenzahlern. Erst recht dann, wenn im Amtsdeutsch über indirekte Negation zusätzliche Gebühren eingezogen werden sollen.
Diesen Unmut durfte diese Tage auch einer unserer Leser Ulf E. zu spüren bekommen.
In einem Schreiben teilte die GEZ ihm letzten Monat mit, dass er für 13 Jahre „Schwarzsehen“ Gebühren von fast 600 EUR nachzuzahlen habe. Mit Verzugszinsen summiert sich der Betrag auf über 2000 EUR.
Die GEZ begründet ihren Anspruch auf eine jüngste Ergänzung des Rundfunkgebührenstaats- vertrags, die indirekt auf die Verjährung der Gebührenpflicht eingeht.
Zum Vergrößern Bild anklicken
In dem Schreiben, welches uns vorliegt, heißt es dazu:
Nach diesem [Rundfunkgebührenstaatsvertrag Anm. der Red.] regelt der § 4 (8) die nachträgliche Rundfunkgebührenpflicht für ehemalige Einwohner der früheren DDR.
„Die in § 4 (4) genannte Verjährung findet nur Anwendung für Gebührenpflichtige die zum 1.1.1989 Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren.“
Will heißen: Wer vor dem Fall der Mauer zum 1.1.1989 noch Bürger der DDR war, darf für 13 Jahre Schwarzsehen GEZ Gebühren nachzahlen, da auf ihn die Verjährungsklausel nun nicht mehr zutrifft.
Bei damals 19 Millionen DDR Bürgern und geschätzten 4 Millionen Haushalte dürfte da eine Menge zusammenkommen. Selbst wenn nur jeder 4. Haushalt ein Empfangsgerät besaß, so könnte dieser Schachzug schlappe 2 Milliarden EUR in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen spülen. In Zeiten von zurückgehenden Werbebudgets aufgrund der Weltwirtschaftskrise ist dies sicherlich kein unwillkommener Geldregen.
Mein Nachbar hat diese Nachricht auch bekommen!! Scheint aber relativ wahllos verschickt zu werden, da er erst hierhin gezogen ist, während ein Freund es nicht bekommen hat. Toll was sich die GEZ wieder ausgedacht hat.
Pingback: Auch “ich blog dich” spielt mit und zieht GEZ-Gebühren für die DDR ein : Tuedelkram
Pingback: 2. April | Pumi - Blog