Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, geht Media-Markt derzeit gegen hunderte von Online Shops und mittelständischen Unternehmen vor. Media-Markt überzieht so Hunderte seiner Konkurrenten mit Abmahnungen.
Damit beauftragt wurde Joachim Steinhöfel, Anwalt und gleichzeitig „Werbefigur“ (Zitat Wikipedia) von Media-Markt.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mitbewerber Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als Gelegenheit für eine Abmahnung der ungeliebten Kongurrenz hernehmen.
Jedoch nimmt das Ganze derzeit eine neue Dimension ein.
„Von einer „massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen“ berichtet auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen vertritt. „Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten.“
Dass die Abmahnungen nicht von der Konzernzentrale sondern von einzelnen Media-Märkten ausgehen, scheint seinen Grund zu haben.
„Steinhöfel bewegt sich auf dem Boden des Rechts. Und das mit einiger Raffinesse. Brenzlig würde es für ihn erst dann, wenn nachzuweisen wäre, daß die Abmahnungen zentral gesteuert werden und daß die Media-Saturn-Holding die einzelnen Märkte vorschickt, um die Wettbewerber von mehreren Seiten in die Zange zu nehmen. Solche „Konzernsalven“ wären mißbräuchlich.“
Die Gründe für die Abmahnungen erscheinen teilweise banal.
„Auf [einer] Homepage war bei der Werbung für ein Siemens-Telefon ein Spiegelstrich [Gedankenstrich] bei der Auflistung der Produkteigenschaften falsch gesetzt. Eine Irreführung der Verbraucher, argumentiert die Gegenseite. Streitwert: 51 000 Euro.“
Eine Erklärung für derlei juristische Kanonenschüsse auf Spatzen scheint schnell gefunden zu sein.
„Der Media-Markt, profitables Zugpferd im Metro-Konzern, stößt in Deutschland offenbar an seine Grenzen. Im vorigen Quartal sind die flächenbereinigten Umsätze gesunken. Mit dem größten Werbeetat der Republik hatte Media-Saturn dem Volk eingeimpft, die günstigste Adresse für Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Computer zu sein. Dieser Mythos jedoch wankt, nach diversen Berichten über den „Tiefpreis-Bluff“.“
Wir erinnern uns: „Preisrabattaktion“ „Am 3.1.[2005] zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer“
Eine dieser Berichte liegt noch gar nicht so lange zurück. Anfang 2005 warben mehrere Media-Märkte im Saarland und in Baden-Württemberg mit dem Slogan „Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer“.
Etliche Verbraucher und Kunden beschwerten sich damals über Preiserhöhungen, die noch kurz vor dieser Aktion vorgenommen wurden. Abzüglich des versprochenen Preisnachlasses kosteten dann einige Produkte am 3.1. mehr als wenige Tage zuvor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin mehrere Media-Märkte wegen irreführender Preiswerbung abgemahnt.
Von einem besonders krassem Fall berichtete damals das Online Magazin BC-Regional.
„Ein Kunde staunte, als er am 03.01.05 eine Digitalkamera erwerben wollte, die er am 29.12.04 im gleichen Markt noch 70 Euro günstiger ausgezeichnet (299 statt nunmehr 369 Euro) gesehen hatte.“
Spätestens seit diesem bekannt gewordenen Preisgebaren, sollte es sich herumgesprochen haben, dass die angeblichen Tiefstpreise bei Media-Markt nicht unbedingt wirkliche Tiefstpreise sein müssen. Oft finden sich im Internet oder bei kleineren Geschäften günstigere Preise.
Eine nicht ganz neue aber wohl immer noch aktuelle Analyse der Preisunterschiede findet sich bei PC-Welt. Hier wurden nicht nur Media-Markt Preise mit denen von Online-Shops verglichen. Der Beitrag geht auch darauf ein, wann und für wen sich nun ein Kauf bei Media-Markt lohnt oder nicht.
Denn ab und an gibt es doch das eine oder andere Schnäppchen bei Media-Markt.
1. Update: Ist Joachim Steinhöfel ein „Böser“? Ein Blick auf einen seiner Verdienste.
Gehen wir einmal 3 Jahre in der Vergangenheit zurück. Bis Anfang 2003 wurden unsere Faxgeräte noch mit Fax-Werbung aller Art vollgemüllt und verursachten neben Ärger auch Kosten bei den Faxempfängern.
Von Wunderdiätprodukten bis zu angeblichen fast zinsfreien Krediten – es gab nichts, was nicht auf diese lästige Art angeboten wurde. Natürlich bekam man nähere Informationen nur per Faxabruf über teure 0190 Mehrwert- oder Auslandsnummern.
Besonders frech war Faxwerbung, die versprach zu helfen, die lästige Faxwerbung abzustellen. Natürlich bekam man auch hier nähere Informationen nur per kostspieligen Faxabruf.
Eines hatten diese Angebote alle gemeinsam: Die Informationen waren das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt waren.
Die Urheber saßen fast immer im Ausland (z.B. in England) und waren für die so belästigten Faxempfänger kaum greifbar.
Als Provider dienten deutsche Firmen wie IN-telegence oder extracom. Beschwerte man sich bei diesen, so verwiesen sie auf ihre Kunden im Ausland und die Faxwerbung wurde durch diese Beschwerden nur selten weniger.
Doch Anfang 2003 änderte sich dies. Die unerwünschte Faxwerbung hörte von heute auf morgen fast schlagartig auf.
Der Grund: Joachim Steinhöfel hatte vor dem LG Hamburg Verfügungen gegen diese Provider erwirkt. Nach und nach ging er gegen die Provider vor und nahm sie in die Mitstörerhaftung. Unsere Faxgeräte kamen endlich zur Ruhe.
Jedes weitere Werbefax wäre den Providern mit bis zu 250.000 EUR Ordnungsgeld teuer zu stehen gekommen.
Steinhöfel bezeichnete sein Vorgehen damals als seine „kleine Robin-Hoodiade“.
Fazit/Meinung:
Ob Media-Markt sich mit diesem Vorgehen einen Gefallen tut, mag mal dahin gestellt sein. Das Gleiche gilt für den ausführenden Anwalt.
Werbewirksam ist was anderes. Egal mit welchen Aktionen man einst positiv aufgefallen ist – was zählt ist immer das Jetzt und Heute.
Und da Heute das Gestern von Morgen sein wird, werden wir bei der nächsten Preisrabattaktion von Media-Markt wieder Schlange stehen und uns um evtl. vermeindliche Schnäppchen mit anderen Kunden prügeln.
Nur werden die Schnäppchen dann vielleicht noch teurer sein – denn auch ein Anwalt möchte bezahlt werden und nicht jede Abmahnung wird erfolgreich sein. Die so entstandenen Kosten müssen ja wieder reinkommen.
Und die Konkurrenz? Die wird nach der aktuellen Abmahnaktion sicherlich nicht mehr die gleiche sein wie vor der Aktion. Einige kleinere und mittelgroße Händler werden auf der Strecke bleiben. Für diese werden jedoch Neue nachrücken und so die Lücken füllen. Am Ende wird Media-Markt nichts gewonnen haben. Außer Spesen nichts gewesen.
Und keine Sau wird Jahre später über die derzeitige Aktion noch ein Wort verlieren. Saustark!
2. Update:
Ein Mannheimer Media-Markt wurde aktuell vom OLG Karlsruhe wegen irreführender Werbung verurteilt.
Auslöser war die Aktion „Heute zahlt Deutschland keine MwSt – Alle Produkte dadurch 16 % billiger!“ im Janur 2005 (s.o.).
Bei dieser Aktion war es einigen Kunden aufgefallen, dass die Preise einiger Produkte Anfang Januar 2005 angehoben wurden und diese Produkte dann nach Abzug des Rabatts teuerer waren als noch Ende Dezember 2004 vor der Aktion.
Das Gericht ist der Meinung, es sei
„irreführend, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, wenn dieser zuvor nicht verlangt worden sei.“
3. Update vom 13.11.2006: Schlammschlacht zwischen Steinhöfel und FAS
Der gestrige Beitrag „Münchener Richter stoppen Media-Markt“ der FAS (Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung), dass das LG München in sechs Verfahren die Anträge von Media-Märkten als „missbräuchlich und damit unzulässig“ zurückgewiesen haben soll, löste nun eine Gegenreaktion Steinhöfels aus.
Auf seiner Homepage zieht Steinhöfel mit Georg Meck, dem Autor des Beitrags der FAS, schwer ins Gericht.
Georg Meck ist auch der Autor des ersten Artikels „Media-Markt – „Die größte Sauerei des Jahres“ „.
(Danke an Jörg-Stefan für den Hinweis)
Quellen:
FAZ.NET: „Media-Markt – „Die größte Sauerei des Jahres“ „
BC-Regional: „Rabattaktionen: vzbv mahnt Media Märkte ab“
PC-Welt: „Aufgedeckt: Die Media-Markt-Lüge“
PCWelt: „Mediamarkt wegen irreführender Werbung verurteilt“
Onlinekosten: „FaxSpam: Steinhöfel verarztet Kom- und EweTel“ vom 28.05.2003
Heise: „In-telegence muss 0190-Faxabruf-Nummern sperren“ vom 8.5.2003
Heise: „Rechtsanwalt macht Ernst mit Fax-Spammern“ vom 15.5.2003
richtig saudooof..
lg nos
Da stimme ich dir zu.
Aber so läuft das halt immer wieder in der Geschäftswelt und wird es auch immer wieder so laufen.
Was wäre wenn?
Was wäre, wenn sich ALLE Online-Händler Deutschlands zusammenschließen würden und ihre Bestellungen zentral abwickelten?
Ich stelle mir das so vor, daß die Hersteller/Großhändler denen dann einen ähnlich guten Preis wie Media-Markt machen könnten, wenn nicht noch einen besseren. Dann auf die Zähne beißen und die Ware so günstig anbieten, daß keiner mehr bei Media-Markt einkaufen würde.
Wird aber wohl nur ein Traum bleiben…. 🙁
Es geht ja geht ja gar nicht darum, dass niemand mehr bei Media-Markt oder auch Saturn einkauft.
Vielmehr denke ich geht es um das Motiv für diese Art und den Umfang der Vorgehensweise und der damit für uns Verbraucher verbundenen Folgen und Konsequenzen.
Wenn jemand seine Rechtsmittel ausschöpft ist dagegen erst mal gar nichts einzuwenden. Nur das Ausmaß solch einer Vorgehensweise sind normalerweise natürliche Grenzen gesetzt. Eine dieser Grenzen sind z.B. die finanziellen Mittel, die einem für so ein Vorgehen zur Verfügung stehen.
Eine weitere ist, dass ich einen Mitbewerber wegen einem Verstoß eben nur einmal gleichzeitig abmahnen kann und nicht 3 oder 5 mal.
Dem Recht wird damit auch genüge getan.
Wenn die beschriebene Vorgehensweise stimmt, könnten theoretisch auch alle Media-Märkte gleichzeitig einen Mitbewerber wegen der gleichen Sache abmahnen. Damit wäre dieser umgehend finanziell ruiniert – unabhängig davon ob die Abmahnungen berechtigt wären oder nicht.
Auf der anderen Seite scheint auch die Berichterstattung doch etwas einseitig gefärbt und vorher nicht ganz korrekt recherchiert worden zu sein.