Endlich ist es soweit. Gestern hat der Stuttgarter Landtag ein Landesnichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das auch die Gastronomie einschließt.
Das Gesetz tritt bereits ab 1. August 2007 in Baden-Württemberg in Kraft und verbietet auch das Rauchen in Gaststätten. Nur in vollständig abgetrennten Nebenzimmern darf dann noch geraucht werden. Das Rauchverbot gilt künftig auch für Behörden, Dienststellen, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäuser, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Leider war man bei diesem Nichtraucherschutzgesetzt nicht ganz konsequent und hat eine Ausnahme für Gymnasien und Berufsschulen eingeräumt. Auf Beschluss können Schulgremien weiterhin Raucherecken einrichten.
Baden-Württemberg ist somit eines der ersten Bundesländer, die ein solches weitergehendes Rauchverbot per Gesetz „verordnen“. Jetzt können wir nur noch hoffen, dass die übrigen Bundesländer schnellstmöglich diesem Beispiel folgen werden.
Quelle:
„Landtag beschließt Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg“ (Landesportal Baden Württemberg vom 25.07.2007)
Weißt Du noch, als wir beide vor kurzem gemeinsam in einem Restaurant saßen, drei Damen am Nebentisch?
Die rauchten und wir durften den Mist einatmen. Unser Essen hat nicht geschmeckt und bei der damaligen Schwüle und Hitze, wollten wir unseren Platz im Freien auch nicht gegen einen Platz im Restaurant tauschen.
An einem anderen Nebentisch saß eine junge Mutter mit Kleinkind.
Damals haben wir beide uns dazu entschieden, nichts zu sagen.
Aber nach dem 1. August werde ich in solchen Situationen nicht mehr so
dämlichzurückhaltend sein.