Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) hat das Lern- und Wissensportal Akademie.de abgemahnt.
Grund: Die Verwendung angeblicher irreführender und falscher Begriffe im Zusammenhang mit Themen rund um die GEZ.
Insgesamt werden 30 Begriffe wie „GEZ-Gebühren“ ( richtig wäre „gesetzliche Rundfunkgebühren“ ), „GEZ-Gebührenpflicht“ ( richtig wäre „gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht“ ) oder „GEZ-Fahnder“ ( richtig wäre „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter“ ) so gelistet und bemängelt.
Der Betreiber soll nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ansonsten werde man
„gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden.“
Die verwendeten Begriffe klingen zum Großteil nach normalen umgangssprachlichen Formulierungen und Umschreibungen.
„GEZ-Fahnder“ in Geschäftsberichten der GEZ
Schauen wir doch einmal nach, wie es die GEZ selbst mit ihren Forderungen nach korrekter Terminologie hält.
In den Geschäftsberichten aus den Jahren 2000 bis einschließlich 2005 findet sich der Begriff „GEZ-Fahnder“.
(Ausschnitt aus dem Geschäftsbericht 2001)
Seltsam, sollte doch anstelle von „GEZ-Fahnder“ korrekter Weise „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter“ stehen.
Links zu den Geschäftsberichten der GEZ:
Geschäftsbericht 2000
Geschäftsbericht 2001
Geschäftsbericht 2002
Geschäftsbericht 2003
Geschäftsbericht 2004
Geschäftsbericht 2005
(Via RA-Blog)
Haha – ja an den Spot kann ich mich auch noch erinnern…
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