Sie war einer der ersten Firmen, die die Marke Flocke für viel Geld beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet hatte – noch bevor offiziell dem Tierchen der Name „Flocke“ gegeben war.
Ein Hersteller für Allgäuer Kräuterzucker meldete Mitte Januar drei Wortmarken um den Namen „Flocke“ in je über einem Dutzend Klassen an.
Doch die Stadt Nürnberg war schneller. Sie meldete schon drei Tage vorher die Wortmarke „Flocke“ beim DPMA an und erwirkte gegen das Unternehmen Ende Januar eine einstweilige Verfügung. Die Firma legte Widerspruch ein. Am 22. Februar kam es zum Verfahren.
Richter Helmut Haberstumpf war recht deutlich in seiner Ansicht:
„Ich habe den Eindruck, dass diese Marke nur angemeldet wurde, um die Stadt von der Benutzung auszusperren oder Lizenzgebühren zu kassieren“
Entsprechend fiel heute das Urteil aus, welches die Einstweilige Verfügung bestätigte.
Die Stadt Nürnberg darf sich nun weiterhin fröhlich der Vermarktung des kleinen Eisbären hingeben.
Quellen:
Nürnberger Zoo darf weiterhin „Flocke“ alleine vermarkten
(freiepresse.de, vom 7.3.2008)
Flocke als Spekulationsobjekt
(www.ad-hoc-news.de, vom 22.2.2008)
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