Neue Abmahnwelle: Gekaufte Lizenzen werden mit Abmahnkosten verrechnet

So kann man es natürlich auch machen:
Erst verkauft man Lizenzen für Bilder, dann mahnt man seine Kunden ab. Wehrt sich der Abgemahnte, storniert man die vorher verkaufte Lizenz und verrechnet die schon bezahlte Lizenzgebühr mit den Abmahnkosten.
Mehr bei SPON – Fotoagentur Getty startet Online-Abmahnwelle.

Ein Forum für die Kunden Geschädigten gibt es auch schon: Getty Images Abmahn-Welle | Abmahnungen bekämpfen

Ach ja, fairerweise sollte man erwähnen, dass sich unter den Abgemahnten auch Nicht-Kunden , sprich Personen die vorher keine Lizenz für die Nutzung deren Bilder erworben haben, befinden.

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Eine Antwort zu Neue Abmahnwelle: Gekaufte Lizenzen werden mit Abmahnkosten verrechnet

  1. Autor sagt:

    Ist doch sehr kulant, dass man bereits bezahltes mit der Strafe dafür, nicht bezahlt zu haben, verrechnet 😉

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